Therapie

“Du siehst die Welt nicht so wie sie ist, du siehst die Welt so wie du bist.”

Sri Moo­ji 

verhaltenstherapie

Verhaltenstherapie

Verhaltenstherapie

Ver­hal­tens­ther­a­pie ist ein von den Krankenkassen anerkan­ntes Richtlin­ien­ver­fahren mit wis­senschaftlich nachgewiesen­er Wirk­samkeit. Im Mit­telpunkt ste­ht die Annahme, dass Men­schen ihre Erlebens- und Ver­hal­tens­muster im Laufe ihres Lebens erler­nen und diese Muster somit auch verän­der­bar sind. Ver­hal­tens­ther­a­pie bedeutet vor allem, im ther­a­peutis­chen Miteinan­der Hil­fe zur Selb­sthil­fe zu geben.

Schematherapie

Ein weit­er­er ther­a­peutis­ch­er Schw­er­punkt, der mir in mein­er Arbeit sehr am Herzen liegt, ist die Schemather­a­pie. Die Schemather­a­pie ist ein sehr trans­par­entes Ther­a­piev­er­fahren. Erlebens- und Ver­hal­tens­muster (sog. Schema­ta) wer­den gemein­sam mit Ihnen erar­beit­et und bewusst gemacht, sodass ein tiefer­ge­hen­des Ver­ständ­nis Ihrer Per­son und Lebens­geschichte reifen kann. Ich unter­stütze Sie dabei, ungün­stige Schema­ta erken­nen und verän­dern zu ler­nen.

Ergänzende Verfahren

Indi­vidu­ell angepasst ergänze ich mein ther­a­peutis­chen Vorge­hen durch Entspan­nungs- und Vorstel­lungsübun­gen sowie durch Ele­mente aus der Akzep­tanz- und Com­mit­ment­ther­a­pie (ACT).

ablauf

Ablauf

Erstgespräch

In einem ver­traulichen und unverbindlichen Erst­ge­spräch erhal­ten Sie die Möglichkeit, Ihr Prob­lem zu schildern sowie mein Ther­a­pieange­bot und mich ken­nen­zuler­nen. Sie kön­nen ein erstes Gefühl dafür entwick­eln, ob Sie sich bei mir ver­standen und gut aufge­hoben fühlen wür­den. Für mich ist wichtig, einen Ein­druck von Ihrer Prob­lem­stel­lung zu gewin­nen und die Pas­sung zu meinem Ange­bot zu klären. 

Probatorik

Nach dem Erst­ge­spräch haben Sie in der Regel 3–4 weit­ere sog. Sprech­stun­den bzw. pro­ba­torische Sitzun­gen – eine weit­er­hin unverbindliche Ken­nen­lern­phase, in der wir das gemein­same Ver­ständ­nis Ihrer Prob­lem­si­t­u­a­tion weit­er ver­tiefen kön­nen. Wenn wir uns für eine Zusam­me­nar­beit entschei­den, dient diese Phase auch der Vor­bere­itung Ihres Antrages bei Ihrem Kos­ten­träger. 

Antragstellung

Nach den Sprech­stun­den bzw. der Pro­ba­torik wird, sofern erforder­lich, ein Antrag auf Psy­chother­a­pie bei Ihrem Kos­ten­träger gestellt. In der Regel schließt sich eine Phase der Über­prü­fung des Antrages durch Ihren Kos­ten­träger an. 

Therapie

Wurde die Kostenüber­nahme bewil­ligt, schließt sich die eigentliche Ther­a­piephase an. In der Regel find­en Ther­a­piesitzun­gen zunächst ein­mal wöchentlich statt. Im Behand­lungsver­lauf wer­den die Abstände zwis­chen den Sitzun­gen schrit­tweise aus­gedehnt. In Absprache mit Ihrem Kos­ten­träger kön­nen auch einige Sitzun­gen als Online-Sitzun­gen bei einem zer­ti­fizierten Anbi­eter durchge­führt wer­den.

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