Kosten

Wird im Rah­men der Sprech­stun­den bzw. der pro­ba­torischen Gespräche eine behand­lungs­bedürftige psy­chis­che Störung diag­nos­tiziert, wer­den die Behand­lungskosten in der Regel von Ihrem jew­eili­gen Kos­ten­träger über­nom­men. Die indi­vidu­ellen Bedin­gun­gen erfra­gen Sie am besten bere­its vor dem Erst­ge­spräch. Gerne unter­stütze ich Sie bei der Antrag­stel­lung. 

private krankenversicherung

Private Krankenversicherungen/ Beihilfe

Die Kosten für eine Psy­chother­a­pie wer­den in der Regel von den Pri­vat­en Kranken­ver­sicherun­gen bzw. den Bei­hil­festellen über­nom­men. Eine (ärztliche) Über­weisung oder Verord­nung ist nicht erforder­lich. Jedoch beste­hen Unter­schiede hin­sichtlich des Umfangs der Kostenüber­nahme sowie bezüglich der Antrags­for­mal­itäten. Am besten informieren Sie sich vor Behand­lungs­be­ginn bei Ihrer Ver­sicherung / Bei­hil­festelle über die für Sie gel­tenden Bedin­gun­gen. Die Rech­nung­stel­lung erfol­gt nach der Gebührenord­nung für Psy­chother­a­peuten (GOP) unter Anwen­dung der Analo­gabrech­nungsempfehlun­gen vom 01.07.24. 

Selbstzahlende

Die Kosten für eine Psy­chother­a­pie kön­nen selb­stver­ständlich auch selb­st getra­gen wer­den. Die Vorteile für Sie als Selb­stzahlende liegen im Weg­fall der Antrags­for­mal­itäten sowie darin, dass kein­er­lei Infor­ma­tio­nen an Dritte (z. B. Ärzte, Kranken­ver­sicherun­gen, Bei­hil­festellen) weit­ergegeben wer­den. Die Rech­nung­stel­lung erfol­gt nach der Gebührenord­nung für Psy­chother­a­peuten (GOP) unter Anwen­dung der Analo­gabrech­nungsempfehlun­gen vom 01.07.24. 

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Polizei

2018 wurde eine Vere­in­barung zwis­chen der Bun­de­spsy­chother­a­peutenkam­mer (BPtK) und dem Bun­desmin­is­teri­um des Inneren geschlossen, nach der Bun­de­spolizistin­nen und Bun­de­spolizis­ten auch eine Psy­chother­a­pie in Pri­vat­prax­en in Anspruch nehmen kön­nen. Das Ver­fahren, die Anträge und die Bewil­li­gungss­chritte richt­en sich nach den Vor­gaben, wie sie in der geset­zlichen Kranken­ver­sicherung gel­ten. Der Antrag auf Kostenüber­nahme wird bei der Heil­für­sorge der Bun­de­spolizei gestellt. Die Rech­nung­stel­lung erfol­gt nach der Gebührenord­nung für Psy­chother­a­peuten (GOP) unter Anwen­dung der Analo­gabrech­nungsempfehlun­gen vom 01.07.24. 

Bundeswehr

Seit der 2013 in Kraft getrete­nen Vere­in­barung zwis­chen der Bun­de­spsy­chother­a­peutenkam­mer (BPtK) und dem Bun­desmin­is­teri­um der Vertei­di­gung (BMVg) kön­nen Sol­datin­nen und Sol­dat­en der Bun­deswehr auch in Pri­vat­prax­en eine Psy­chother­a­pie in Anspruch nehmen. Dazu ist eine Über­weisung der Truppenärztin/ des Trup­pe­narztes erforder­lich.  Diese/r stellt den San­itätsvor­druck Kostenüber­nah­meerk­lärung (San/Bw/0218) aus, auf dessen Grund­lage die pro­ba­torischen Sitzun­gen durchge­führt und abgerech­net wer­den kön­nen. Für die Weit­er­be­hand­lung wird ein Antrag bei der Truppenärztin/ dem Trup­pe­narzt gestellt. Die Rech­nung­stel­lung erfol­gt nach der Gebührenord­nung für Psy­chother­a­peuten (GOP) unter Anwen­dung der Analo­gabrech­nungsempfehlun­gen vom 01.07.24. 

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